Alles was Recht ist


Das Wetter ist schön, zahlreiche Ausfahrten stehen am Programm und etliche Mythen ranken sich um das, was man mit dem Rennrad darf, und was nicht. Das hat nun ein Ende, denn ich habe mich schlau gemacht!

Schutzausrüstung - StVO §66 (Fahrradverordnung)

Rennräder brauchen nur zwei Bremsen und eine Beleuchtung, wenn es die Sicht erfordert - aus. Den ganzen Rest (Klingel, Reflektoren vorne, hinten, auf den Pedalen und Rädern) brauchen nur "normale" Räder. Zum Unterschied muss ein Rennrad folgendes aufweisen: Eigengewicht des Fahrrades max. 12 kg, Rennlenker, äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. D.h. Mountainbikes bräuchten die Schutzausrüstung.

Benutzung von Fahrrädern - StVO §65

Falls das mal wer braucht (evtl. auf dem Gehsteig): Wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrer.

Verhalten der Radfahrer - StVO §68

Radwege sind ein ganz wichtiges Thema: Bei "Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern" DARF die "Radfahranlage" benutzt werden. D.h. ist neben der Straße ein Radweg, muss ich diesen mit dem Rennrad nicht benutzen. Die Definition von Rennfahrrädern steht oben, zu den Trainingsfahrten findet sich nichts im Gesetz. Ich würde mal sagen Rennrad + Sportkleidung + Helm (+ Tempo) = Trainingsfahrt. Bei anderen Rädern MUSS der Radweg benutzt werden, wobei es Ausnahmen gibt (breite Anhänger, mehrspurige Räder).

Man darf bei Trainingsfahrten mit Rennrädern auf Radwegen und öffentlichen Straßen nebeneinander fahren. Dabei darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden. Es steht nichts über eine Mindest-Gruppengröße im Gesetz. D.h. zu zweit nebeneinander auf der Bundesstraße zu fahren ist zwar nicht ganz ungefährlich, aber erlaubt.

Das Befahren von Gehwegen und Gehsteigen mit Fahrrädern in Längsrichtung ist verboten. Eh klar! Theoretisch dürfte ich aber nach dem Gesetz den Gehweg mit dem Rad queren.

Folgendes ist auch verboten: Freihändig fahren, die Füße während der Fahrt von den Pedalen zu entfernen, sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen, Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen, zum Beispiel Karussellfahren, Wettfahren und dgl. Die Frage ist, ob letzteres die Ortstafelsprints ausschließt. ;-)

Ich hoffe der kleine Exkurs hat mit Gerüchten aufgeräumt und hilft bei der Argumentation mit unseren Freunden und Helfern.

6 Kommentare:

Wolfgang hat gesagt…

Sehr interessant, insbesondere, dass man Radwege nicht benutzen muss. Das ist wichtig für mich, da ich ja mit dem Rad zur Arbeit fahre und die Radwege ungünstige Ampelphasen haben.

Liebe Grüße Wolfgang

Snick hat gesagt…

andi!

danke für die arbeit. erleichtert bin ich auch, weil auf der straße per gesetz das windschattenfahren scheinbar freigegeben ist. pfuuuh! =O)

auf mein mountainbike kommen trotzdem keine reflektoren drauf. dort wo ich fahr, ist die benützung sowieso untersagt und wenn dir mal der förster nachschießt, sind fehlende reflektoren deine geringste sorge! =O)

lg
snick

Pete hat gesagt…

Der Ausdruck "Trainingsfahrt" schreit ja förmlich nach gesetzlich verbindlichen Trainingsplänen. Das wird also ein Haufen Arbeit für diverse Trainer. Vielleicht ist auch mit trockenen Zungen zu rechnen, wenn die Pläne mit Stempelmarken versehen werden müssen. Kompliziert wird die Sache erst, wenn ziellose "just 4 fun"-Einheiten überhand nehmen und sich nur mehr lauter Illegale mit Pseudotrainingsplänen auf der Bundeststraße herumtummeln - huch... =O)

Ciao
Pete

Schafspelz hat gesagt…

Da gebe ich dem Pete ganz recht, denn ein Trainingsplan beinhaltet natürlich auch Intervalltrainings, die Ortstafelsprints miteinschließen. =0)

Abgesehen davon, sind Geschwindigkeitsbegrenzungen ausschließlich durch die individuelle Hfmax gegeben. =0)

Andi hat gesagt…

An Wolfgang: Wenn du mit dem Rad zur Arbeit fährst, dann muss es ein Rennrad sein. Außerdem sollte das trainingsmäßig aussehen.

Pete hat gesagt…

Im heutigen Standard gibt es ein paar interessante Ergänzungen zu Andis Recherchen.

Nachzulesen unter
http://derstandard.at/?id=1242317327412

lg
pete